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Begriff der Verwaltungsanordnung

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 185 bis 186

Dokument
166953
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
185 bis 186
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Eine Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne (§ 77 Abs.l Nr. 1 SächsPersVG) ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf ihre Form ankommt.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG PERSONALVERTRETUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITGEBER WAHRNEHMUNG VORSCHRIFTEN FORTBILDUNG PERSONEN GEWERKSCHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNIS Die Personalvertretung Berlin