CareLit Fachartikel
Begriff der Verwaltungsanordnung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 185 bis 186
Dokument
166953
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Verwaltungsanordnung im personalvertretungsrechtlichen Sinne (§ 77 Abs.l Nr. 1 SächsPersVG) ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft, ohne dass es auf ihre Form ankommt.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
WAHRNEHMUNG
VORSCHRIFTEN
FORTBILDUNG
PERSONEN
GEWERKSCHAFTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
Die Personalvertretung
Berlin