CareLit Fachartikel
Zustimmungsverweigerung bei Laufbahnwechsel bei Polizeidienst-unfahigkeit
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 190 bis 193
Dokument
166956
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es lässt sich die Ansicht vertreten, dass die dem Dienstherrn gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 BBG obliegende Pflicht, bei allgemein dienstunfähigen Beamten nach einer anderweitigen Verwendung zu suchen, die Suche nach einem leidensgerechten Polizeidienstposten im Sinne des §4 Abs. 1 BPolBG für polizeidienstunfähige Bundespolizeibeamte einschließt. In diesem Falle wäre der Hinweis auf vorhandene leidensgerechte Polizeidienstposten die Geltendmachung eines rügeföhigen Rechts fehlers.
Schlagworte
MITBESTIMMUNG
PERSONALVERTRETUNG
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
URTEIL
POLIZEI
ES
SCHREIBEN
BERLIN
CHARAKTER
VERHALTEN
Die Personalvertretung