CareLit Fachartikel
Begriff des Einzugsgebietes bei der Umsetzung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 193 bis 195
Dokument
166957
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der von der Umsetzung betroffene Forstoberinspektor J. sollte mit Wirkung zum 3.4.2013 als „Sachbearbeiter Staatsforstbetrieb innerhalb der Dienststelle „Forstbezirk Chemnitz vom Revier Zellwald (02) mit Dienstort in der Gemeinde Großschirma, Ortsteil Großvoigtsberg, Zellwaldring 25a, zum Revier 08, mit Dienstort in der Stadt Mittweida, Am Landratsamt 3, umgesetzt werden. Bisher war er als Referatsleiter Zellwald beschäftigt. Der Mitarbeiter beantragte gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG die Beteiligung der zuständigen Personalvertretung.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
GEMEINDE
PERSONALRAT
PERSONALVERTRETUNG
SCHREIBEN
LITERATUR
WOHNUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
ES
ROLLE
ARBEITSPLATZ
SCHULEN
RISIKO
Die Personalvertretung