CareLit Fachartikel

Begriff des Einzugsgebietes bei der Umsetzung

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 193 bis 195

Dokument
166957
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
193 bis 195
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der von der Umsetzung betroffene Forstoberinspektor J. sollte mit Wirkung zum 3.4.2013 als „Sachbearbeiter Staatsforstbetrieb innerhalb der Dienststelle „Forstbezirk Chemnitz vom Revier Zellwald (02) mit Dienstort in der Gemeinde Großschirma, Ortsteil Großvoigtsberg, Zellwaldring 25a, zum Revier 08, mit Dienstort in der Stadt Mittweida, Am Landratsamt 3, umgesetzt werden. Bisher war er als Referatsleiter Zellwald beschäftigt. Der Mitarbeiter beantragte gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG die Beteiligung der zuständigen Personalvertretung.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KÜNDIGUNG ARBEITGEBER GEMEINDE PERSONALRAT PERSONALVERTRETUNG SCHREIBEN LITERATUR WOHNUNG WAHRSCHEINLICHKEIT ES ROLLE ARBEITSPLATZ SCHULEN RISIKO Die Personalvertretung