Kein individueller Weiterbildungsplan für die Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in Weiterbildung erforderlich
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 419 bis 420
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat am 22. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 7 Sa 298/15) festgestellt, dass eine individuelle Weiterbildungsplanung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) entbehrlich ist. Selbst für den Fall, dass die Befristung nach § 1 ÄArbVtrG unwirksam sein sollte, könne der ärztliche Arbeitsvertrag eventuell nach § 14 Absatz 2 TzBfG wirksam befristet sein. Das LAG Nürnberg weicht damit ausdrücklich von der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. September 2015 (Akten…