CareLit Fachartikel

Kein individueller Weiterbildungsplan für die Befristung von Arbeitsverträgen mit Ärzten in Weiterbildung erforderlich

Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 5 · S. 419 bis 420

Dokument
167094
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 108
Seiten
419 bis 420
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat am 22. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 7 Sa 298/15) festgestellt, dass eine individuelle Weiterbildungsplanung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 1 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) entbehrlich ist. Selbst für den Fall, dass die Befristung nach § 1 ÄArbVtrG unwirksam sein sollte, könne der ärztliche Arbeitsvertrag eventuell nach § 14 Absatz 2 TzBfG wirksam befristet sein. Das LAG Nürnberg weicht damit ausdrücklich von der Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 11. September 2015 (Akten…

Schlagworte

PROGNOSE WEITERBILDUNG ARBEITGEBER URTEIL ENTWICKLUNG BADEN-WÜRTTEMBERG MEDIZIN PSYCHOTHERAPIE RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS TRAGEN Das Krankenhaus Berlin