Ambulante Hospizdienste bekommen Rückenwind
Walter-Hamann, R.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 5 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DURCH DAS NEUE Hospizund Palliativgesetz (HPG) musste auch die sogenannte „Rahmenvereinbarung zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit gemäß § 39 a Absatz 2 Satz 7 (neu Satz 8) SGB V zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenverbänden der ambulanten Hospizversorgung neu verhandelt werden. Die Vertragspartner haben sich am 15. März geeinigt, die Vereinbarung tritt nun rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Welche wesentlichen Änderungen beschlossen wurden und wie sie die ambulante Hospizarbeit stärken, wird…