CareLit Fachartikel
Linksfraktion fragt konkrete Daten ab
HAMANN, K.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 3
Dokument
167173
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Dilemma ist klar und das nicht erst seit gestern: Für die personelle Ausstattung in stationären Einrichtungen der Langzeitpflege gibt es kein bundeseinheitliches Bemessungsverfahren. Vorgaben für die ambulante Pflege fehlen ganz. Das soll sich zwar bis 2020 ändern. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II hat die Bundesregierung beschlossen, ein bundesweit einheitliches Personalbemessungsverfahren für die stationäre Altenpflege entwickeln und erproben zu lassen (§ 113c SGB XI).
Schlagworte
BUNDESREGIERUNG
ALTENPFLEGE
BERLIN
ENTWICKLUNG
SAARLAND
DEMENZ
MENSCHEN
SOZIALARBEITER
Care konkret
Hannover