CareLit Fachartikel

Heime erwartet eine weitere Änderung im Rechnungswesen

CHELLIAH, T.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 4 · S. 7

Dokument
167177
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
CHELLIAH, T.;
Ausgabe
Heft 4 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
7
Erschienen: 2016-04-29 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) wurde zuletzt am 17. Juli 2015 geändert. Die wesentlichen Änderungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sind erstmals verpflichtend auf die Jahresabschlüsse und Lageberichte für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Schon nach sehr kurzer Zeit wurde weiterer Änderungsbedarf festgestellt, so dass noch im Laufe des Jahres 2016 die PBV erneut angepasst werden soll.

Schlagworte

RECHNUNGSWESEN VORSCHRIFTEN RECHTSFORM ZEIT ALTENPFLEGE ANLAGEVERMÖGEN LESEN BEURTEILUNG JAHRESABSCHLUSS SCHWELLENWERTE GESELLSCHAFTEN BUCHFÜHRUNG ROLLE VERTRÄGE Care konkret Hannover