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Neue Fallstricke für Kooperationen?

Kierstein, H.; Bernhard, J.; Bezier, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 5 · S. 20 bis 21

Dokument
167187
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kierstein, H.; Bernhard, J.; Bezier, M.;
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Der Bundestag hat im April das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet und die neuen Regelungen werden voraussichtlich noch vorder Sommerpause in Kraft treten. Die Neuregelung wird sich auch auf Kooperationen von Krankenhäusern mit niedergelassenen Ärzten auswirken. Allerdings ist nicht für alie Fälle eindeutig formuliert, wann die Grenze zur Bestechung überschritten wird.

Schlagworte

KRANKENHAUS VERGÜTUNG KORRUPTION ZUSAMMENARBEIT THERAPIE GESETZ RECHTSANWÄLTE PATIENTEN RECHTSPRECHUNG COMPLIANCE KRANKENHÄUSER GESUNDHEITSWESEN LEISTUNG SONOGRAPHIE BEOBACHTUNG RISIKO