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Aufatmen beim Abrechnen

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 5 · S. 76

Dokument
167204
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
76
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Auch hat das Sozialgericht festgehalten, dass es für die Frage einer „intensivmedizinischen Versorgung nicht entscheidend ist, ob ein intensivmedizinischer OPS-Code abgerechnet wurde oder nicht, zumal die NichtVerschlüsselung eines derartigen Codes keineswegs eine intensivmedizinische Versorgung ausschließe.

Schlagworte

THERAPIE GERICHT LEISTUNGSABRECHNUNG BETREUUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL PATIENTEN ES RECHTSPRECHUNG INTENSIVSTATIONEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach