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Aufatmen beim Abrechnen

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 5 · S. 76

Dokument
167204
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
76
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Auch hat das Sozialgericht festgehalten, dass es für die Frage einer „intensivmedizinischen Versorgung nicht entscheidend ist, ob ein intensivmedizinischer OPS-Code abgerechnet wurde oder nicht, zumal die NichtVerschlüsselung eines derartigen Codes keineswegs eine intensivmedizinische Versorgung ausschließe.

Schlagworte

THERAPIE GERICHT LEISTUNGSABRECHNUNG BETREUUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL Versorgung Sozialgericht Festgehalten Frage Intensivmedizinischen Entscheidend Intensivmedizinischer Ops-Code Abgerechnet Wurde