CareLit Fachartikel
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst (AVR)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 5 · S. 255 bis 259
Dokument
167228
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass Bereitschaftsdienst nur „außerhalb der vertraglichen Sollarbeitszeit angeordnet werden darf, steht seiner Abgeltung durch Freizeitausgleich unter Anrechnung auf die Sollarbeitszeit nicht entgegen.
Schlagworte
AVR
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
MITARBEITER
ZEIT
RECHT
Sollarbeitszeit
Freizeitausgleich
Außerhalb
Vertraglichen
Angeordnet
Steht
Seiner
Abgeltung
Unter
Anrechnung