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Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 5 · S. 259 bis 260

Dokument
167229
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
259 bis 260
Erschienen: 2016-05-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Revision der Bekl. ist begründet.... Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf weitere zehn Arbeitstage Urlaub aus dem Jahr 2012. Die Bekl. hat den aus dem Jahr 2012 stammenden Anspruch des Kl. auf gesetzlichen Mindesturlaub durch die Gewährung von 20 Arbeitstagen Urlaub erfüllt (§362 Abs. 1 BGB). Der darüber hinausgehende Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub ging ungeachtet der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Kl. mit Ablauf des 31.3.2013 unter. Ein Anspruch des Kl. auf Ersatzurlaub besteht nicht, da sich die Bekl. vor diesem Zeitpunkt nicht in Verzug mit der Urlaubsgewährung befand.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSUNFÄHIGKEIT RISIKO URTEIL RECHTSPRECHUNG INDUSTRIE ARBEITSLEISTUNG RICHTLINIE Zeitschrift für Tarifrecht München