CareLit Fachartikel
Geriatriezulage in der ambulanten Pflege
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 5 · S. 124 bis 125
Dokument
167277
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist als Pflegefachkraft im Bereich des ambulanten Pflegedienstes bei der Beklagten tätig. Sie erbringt mit einer wö-chentlichen Arbeitszeit von 18 Stunden zeitlich überwiegend Grundund Behandlungspflege an Patienten mit geriatrischer Erkrankungssymptomatik. Kraft der arbeitsvertraglichen Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die für die Beklagte geltenden Tarifverträge Anwendung.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
SPEZIELLE PFLEGE
BAT
TÄTIGKEIT
ENTSCHEIDUNG
KNOCHENMARK
MENSCHEN
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
PFLEGEPERSONEN
SKLEROSE
HÖHE
ZEIT
ES
Rechtsdepesche
Köln