CareLit Fachartikel
Kostentragung für Telefonund Internetanschluss im Rahmen der „Altenhilfe
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 5 · S. 126 bis 128
Dokument
167278
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB Xll sind gegenüber anderen Leistungen nach dem SGB Xll subsidiär, d. h. nachrangig. Grundsätzlich ist der Bedarf an Telekommunikation aus der Regelsatzleistung zu decken. Eine Übernahme entsprechender Kosten im Rahmen der Altenhilfe kommt im Regelfall nicht in Betracht.
Schlagworte
ALTENHILFE
KOSTEN
BEDARFSPLANUNG
HEIZUNG
ENTSCHEIDUNG
ALTER
TELEKOMMUNIKATION
WOHNUNG
HÖHE
MENSCHEN
LEBEN
ERNÄHRUNG
KLEIDUNG
UMWELT
LEISTUNG
PATIENTEN