CareLit Fachartikel
Heime in Bayern: So verteidigen Sie Ihre Interessen
KREIN, E.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 6
Dokument
167330
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Umsetzung der baulichen Mindestanforderungen nach der Ausführungsverordnung zum Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in Bayern geht in die entscheidende Phase. Bis zum 31. August 2016 haben Träger grundsätzlich noch Zeit, um die erforderlichen Verlängerungsoder Befreiungsanträge zu stellen, wenn ihre Einrichtung nicht alle neuen baulichen Anforderungen nach der AVPfleWoqG erfüllt. Verlängerung und Befreiung sind dabei Ermessensentscheidungen, die einer Einzelfallabwägung bedürfen.
Schlagworte
PRIVAT
EINRICHTUNG
VERTRAG
BAYERN
HEIMAUFSICHT
KOSTEN
ZEIT
GESUNDHEIT
EIGENTUM
PRAXIS
VERTRÄGE
Care konkret
Hannover