CareLit Fachartikel

Meldepflicht für ambulante Dienste in NRW

Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 10

Dokument
167334
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 18
Seiten
10
Erschienen: 2016-05-13 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeiten über die in ihrem Bereich tätigen Pflege-und Betreuungsdienste wollen die WTG-Behörden (Wohnund Teilhabegesetz, früher Heimaufsichten) in Nordrhein-Westfalen erreichen. Bisher waren sie vor allem für Beratung und Überwachung von stationären Einrichtungen zuständig, für die schon lange eine Meldepflicht besteht.

Schlagworte

BERATUNG NORDRHEIN-WESTFALEN MELDEPFLICHT ÖFFENTLICH OSTEUROPA QUALITAETSSICHERUNG PFLEGE SCHAFE DRUCK PERSONEN MENSCHEN WOHNGEMEINSCHAFTEN INTERNET STÄDTE DEUTSCHLAND Care konkret