CareLit Fachartikel
Meldepflicht für ambulante Dienste in NRW
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 10
Dokument
167334
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine bessere Kenntnis und Kontrollmöglichkeiten über die in ihrem Bereich tätigen Pflege-und Betreuungsdienste wollen die WTG-Behörden (Wohnund Teilhabegesetz, früher Heimaufsichten) in Nordrhein-Westfalen erreichen. Bisher waren sie vor allem für Beratung und Überwachung von stationären Einrichtungen zuständig, für die schon lange eine Meldepflicht besteht.
Schlagworte
BERATUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
MELDEPFLICHT
ÖFFENTLICH
OSTEUROPA
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
SCHAFE
DRUCK
PERSONEN
MENSCHEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
INTERNET
STÄDTE
DEUTSCHLAND
Care konkret