Videoüberwachung in Apotheken
Schnabel, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 5 · S. 177 bis183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen eine Vielzahl von bereichsspezifischen Spezialregelungen besteht (für Polizei, Schulen, Maßregelund Strafvollzug usw. ), wird die Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen in all ihren Erscheinungsformen durch eine einzige Norm geregelt: § 6b BDSG. Dies betrifft zum Beispiel die Videoüberwachung in der Gastronomie, unter Nachbarn, im ÖPNV, in Bürogebäuden, durch Drohnen, mittels Dashcams, in (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern usw. Den Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts ist bei der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale Rechnung zu t…