CareLit Fachartikel
Gemeinschaftsrechtlicher Unterlagenschutz bei der Zulassung von Arzneimitteln vs. frei zugängliche Unterlagen im US-Recht
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 5 · S. 191 bis 196
Dokument
167373
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der gemeinschaftsrechtliche Unterlagenschutz nach Art. 13 Abs. 4 VO (EWG) Nr. 2309/93 verwehrt es der Arzneimittelbehörde, innerhalb des Schutzzeitraums von zehn Jahren nach der Zulassung eines Referenzarzneimittels einem Zweitantragsteller die Zulassung für ein Arzneimittel zu erteilen, die (auch) auf bibliographische Unterlagen über Versuchsergebnisse des Vorantragstellers gestützt ist. Eine innerhalb des Schutzzeitraums erteilte Zulassung verletzt den Vorantragsteller bis zum Ende des Schutzzeitraums in seinem exklusiven Verwertungsrecht an den geschützten Unterlagen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
RECHT
URTEIL
VERLETZUNG
ZEIT
ZULASSUNG
UNTERLAGEN
CLOPIDOGREL
ARZNEIMITTELZULASSUNG
ES
RECHTSPRECHUNG
POLEN
SPRACHE
VERHALTEN
VERZÖGERUNG