CareLit Fachartikel
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes laktasehaltiges Präparat bei Laktoseintoleranz
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 5 · S. 198 bis 204
Dokument
167375
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arzneimittel im Sinne des § 21 Abs. 1 der Beihilfenverordnung Rheinland Pfalz BVO sind grundsätzlich Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten oder krankhafte Beschwerde zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Die formelle Einordnung nach § 2 des Arzneimittelgesetzes und insbesondere das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Arzneimittels in diesem Sinne.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
NAHRUNGSMITTEL
NAHRUNGSERGAENZUNG
ERNÄHRUNG
RECHTSPRECHUNG
TABLETTEN
EIGNUNG
WISSENSCHAFT
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
ZULASSUNG
HÖHE
SCHREIBEN
FRUCTOSE
MENSCHEN
ZEIT