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Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes laktasehaltiges Präparat bei Laktoseintoleranz

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 5 · S. 198 bis 204

Dokument
167375
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
198 bis 204
Erschienen: 2016-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Arzneimittel im Sinne des § 21 Abs. 1 der Beihilfenverordnung Rheinland Pfalz BVO sind grundsätzlich Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten oder krankhafte Beschwerde zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Die formelle Einordnung nach § 2 des Arzneimittelgesetzes und insbesondere das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Arzneimittels in diesem Sinne.

Schlagworte

URTEIL ARZNEIMITTEL NAHRUNGSMITTEL NAHRUNGSERGAENZUNG ERNÄHRUNG RECHTSPRECHUNG TABLETTEN EIGNUNG WISSENSCHAFT NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL ZULASSUNG HÖHE SCHREIBEN FRUCTOSE MENSCHEN ZEIT