CareLit Fachartikel

Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung - Interessenabwägung im Eilverfahren

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 5 · S. 204 bis 207

Dokument
167376
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
204 bis 207
Erschienen: 2016-05-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AMG normiert einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der vorliegt, wenn Großhandel mit Arzneimitteln ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 52a AMG oder nach der auf Art. 77 der Richtlinie 2001/83/EG beruhenden nationalen Vorschrift eines anderen EU-Mitgliedstaates erfolgt. Das Vorliegen auch einer konkreten Gefahr für die Arznei-mittelsicherheit ist kein Tatbestandsmerkmal. Das Fehlen einer solchen ist erst im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen; der Nachweis obliegt dem Adressaten der Verfügung.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE BEHÖRDE NORM VORSCHRIFTEN UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG APOTHEKEN FLÖHE BUNDESREGIERUNG GESUNDHEIT BEVÖLKERUNG HANDEL WISSENSCHAFT QUARANTÄNE UNTERLAGEN