BSG: Ambulant vor Stationär, aber nicht vor nachstationär?
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 6 · S. 571 bis 573
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Elektive ambulante Operationen im Nachgang vollstationärer Aufenthalte, die der vertragsärztlichen Behandlung dienen, werden Krankenhäuser mutmaßlich künftig aus dem Portfolio der erbringund abrechenbaren AOP-Leistungen nehmen. Auslöser dürfte eine Entscheidung des Bundessoziaigerichts vom 19. April 2016 (B1 KR 23/15 R) sein, wonach Krankenhäuser für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung verlangen dürfen, da die Kosten bereits mit der Fallpauschale für den vollstationären Aufenthalt abgegolten seien. Diese mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot begründete Entscheidung dürfte aller Voraussicht nach erhebliche Kon…