Urlaub bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte
Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein vom 1. Juli 2013 bis zum 2. Januar 2014 beschäftigter Mitarbeiter nahm während seiner Tätigkeit keinen Urlaub. Nach dem einschlägigen Tarifvertrag beträgt der Jahresurlaub 26 Tage auf Basis einer Fünf-Tage- Woche. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte der Chef eine Urlaubsabgeltung für 13 Urlaubstage in Höhe von 1 170,39 Euro. Nach seiner Berechnung war lediglich der halbe Jahresurlaub für das Jahr 2013 abzugelten. Dies sah der Mitarbeiter anders und verlangte die Abgeltung des vollen Jahresurlaubs von 26 Tagen, mithin eine Zahlung von 2 340,78 Euro. Da sich der Arbeitgeber weigerte, die weitere…