CareLit Fachartikel
Teilzeit auch am Wochenende?
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 32 bis 33
Dokument
167470
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der konkrete Fall: Eine Mitarbeiterin eines Krankenhauses war nach freiwilliger Verringerung ihrer Arbeitszeit in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 50 Prozent mit 19, 25 Stunden pro Woche beschäftigt. Nach ihren arbeitsver-traglichen Regelungen ist sie zur „Teilnahme an sämtlichen Zwischen-, Spät-, Wochenendund Feiertagsdiensten, ggf. Nachtdienst“ verpflichtet.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BELASTUNG
ARBEITSZEIT
RECHT
TEILZEITARBEIT
URTEIL
ZEIT
BERLIN
PRAXIS
ES
KONSENS
Altenheim
Hannover