CareLit Fachartikel
Rheinland-Pfalz: Nicht verwendete Instandhaltungsmittel passivieren
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 34 bis 35
Dokument
167471
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Ausgangsbetrag gelten die tat-sächlichen Baukosten, allerdings begrenzt auf 80 000 Euro je Pflegeplatz (bisher 75 126 Euro). Für kleine Einrichtungen bis zu 85 Plätzen, bei Umsetzung des Hausgemeinschaftsprinzips und bei energieeffizienten Maßnahmen werden bestimmte Erhöhungen der Kosten je Platz gewährt. Der Prozentsatz vom Ausgangsbetrag für die Abschreibung erhöht sich von 3,6 Prozent auf 4,1 Prozent pro Jahr.
Schlagworte
KOSTEN
NEUBAU
SOZIALHILFETRÄGER
BAUKOSTEN
EINRICHTUNG
HÖHE
UNTERLAGEN
SANIERUNGSMASSNAHMEN
Altenheim
Hannover