CareLit Fachartikel

Rheinland-Pfalz: Nicht verwendete Instandhaltungsmittel passivieren

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 34 bis 35

Dokument
167471
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Als Ausgangsbetrag gelten die tat-sächlichen Baukosten, allerdings begrenzt auf 80 000 Euro je Pflegeplatz (bisher 75 126 Euro). Für kleine Einrichtungen bis zu 85 Plätzen, bei Umsetzung des Hausgemeinschaftsprinzips und bei energieeffizienten Maßnahmen werden bestimmte Erhöhungen der Kosten je Platz gewährt. Der Prozentsatz vom Ausgangsbetrag für die Abschreibung erhöht sich von 3,6 Prozent auf 4,1 Prozent pro Jahr.

Schlagworte

KOSTEN NEUBAU SOZIALHILFETRÄGER BAUKOSTEN EINRICHTUNG HÖHE UNTERLAGEN SANIERUNGSMASSNAHMEN Altenheim Hannover