Prävention vor Rehabilitation vor Pflege
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lösung: Schon seit dem Pflege-Wei-terentwicklungsgesetz in 2008 steht in den Begutachtungsrichtlinien, dass der Rehabilitationsund Hilfsmittelbedarf auch in stationären Einrichtungen zu prüfen und anzugeben ist. Allerdings kommt die Rehabilitation derzeit leider immer noch zu kurz, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seinen Ausführungen zum PSG II formuliert. Dies zu ändern, ist das erklärte Ziel des im Juli 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes. Dadurch soll auch Heimbewohnern ein verbesserter Zugang zu Maßnahmen der Rehabilitation und neu aufgenommen der Prävention ermöglicht werden.