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Der Beriebsrat - dein Freund und Vertreter

Schüngloff, F.; Kühnau, H.-C.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 42 bis 46

Dokument
167595
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Schüngloff, F.; Kühnau, H.-C.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
42 bis 46
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Zum Glück gibt es viele Anbieter für Schulungen: Gewerkschaften, Institute und Anwältinnen für jeden Bedarf ist etwas dabei. Und das Beste: Für die Schulungen muss der Arbeitgeber Betriebsrätinnen von der Arbeit freistellen und die Kosten tragen (§§ 37 und 40 BetrVG). Am Anfang ist das der Abteilung sicherlich nicht so einfach klarzumachen. Doch da gilt es hart zu bleiben schließlich mussten wir alle erst einmal lernen, bevor wir einen Patienten behandeln durften. Übrigens: Die Kurse „Betriebsrat I-IV“, „Arbeitsrecht“ sowie „Arbeitsund Gesundheitsschutz“ sind Pflicht.

Schlagworte

ANGST ARBEITGEBER KRANKENHAUS PERSONALRAT MITARBEITER MOBILIAR FAMILIE ZIELE HÄRTE ES JAPAN ARBEIT FURCHT ROLLE KRANKHEIT TOD