Der Beriebsrat - dein Freund und Vertreter
Schüngloff, F.; Kühnau, H.-C.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 42 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Glück gibt es viele Anbieter für Schulungen: Gewerkschaften, Institute und Anwältinnen für jeden Bedarf ist etwas dabei. Und das Beste: Für die Schulungen muss der Arbeitgeber Betriebsrätinnen von der Arbeit freistellen und die Kosten tragen (§§ 37 und 40 BetrVG). Am Anfang ist das der Abteilung sicherlich nicht so einfach klarzumachen. Doch da gilt es hart zu bleiben schließlich mussten wir alle erst einmal lernen, bevor wir einen Patienten behandeln durften. Übrigens: Die Kurse „Betriebsrat I-IV“, „Arbeitsrecht“ sowie „Arbeitsund Gesundheitsschutz“ sind Pflicht.