CareLit Fachartikel

QM in der Freiberuflichkeit Teil 22 Die Kenntnis der Gesetze nachweisen

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 69 bis 72

Dokument
167601
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
69 bis 72
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Nicht alle Gesetze, die den Hebammenberuf berühren, betreffen auch jede einzelne Kollegin in ihrer Berufsausübung. Trotzdem muss sie nachweisen können, dass sie über den letzten Stand der Dinge informiert ist. Das sieht der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe vor. Die fortlaufende Aktualisierung lässt sich aber im QM-Handbuch leicht Umsetzern

Schlagworte

HEBAMME VERTRAG ARCHIV BERUFSGENOSSENSCHAFT INFEKTIONSSCHUTZGESETZ ORGANISATION UNTERLAGEN SPRACHE ORGANISATIONEN BUNDESREGIERUNG HYGIENE DOKUMENTATION Deutsche Hebammen Zeitschrift Hannover