CareLit Fachartikel
QM in der Freiberuflichkeit Teil 22 Die Kenntnis der Gesetze nachweisen
Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2016 · Heft 6 · S. 69 bis 72
Dokument
167601
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nicht alle Gesetze, die den Hebammenberuf berühren, betreffen auch jede einzelne Kollegin in ihrer Berufsausübung. Trotzdem muss sie nachweisen können, dass sie über den letzten Stand der Dinge informiert ist. Das sieht der neue Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe vor. Die fortlaufende Aktualisierung lässt sich aber im QM-Handbuch leicht Umsetzern
Schlagworte
HEBAMME
VERTRAG
ARCHIV
BERUFSGENOSSENSCHAFT
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ORGANISATIONEN
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HYGIENE
DOKUMENTATION
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