Flexibilität der MVZ wurde eingeschränkt
FRIGGER, F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 6 · S. 50 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im zu entscheidenden Fall hatte ein radio-logisches und nuklearmedizinisches Ver-sorgungszentrum einen Vertragsarztsitz in derselben Stadt übernommen. Der zwischenzeitlich verstorbene Vertragsarzt war in der Folge als angestellter Arzt im MVZ tätig. Das MVZ stellte im Folgenden einen Antrag auf die Genehmigung einer Zweigpraxis in dessen Praxis, die von Montag bis Freitag, jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr, mit Leistungen der allgemeinen Röntgendiagnostik und der interventioneilen Gefäßdiagnostik betrieben werden sollte. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) lehnte den Antrag jedoch ab.