CareLit Fachartikel

Flexibilität der MVZ wurde eingeschränkt

FRIGGER, F.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 6 · S. 50 bis 51

Dokument
167647
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
FRIGGER, F.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 7
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Im zu entscheidenden Fall hatte ein radio-logisches und nuklearmedizinisches Ver-sorgungszentrum einen Vertragsarztsitz in derselben Stadt übernommen. Der zwischenzeitlich verstorbene Vertragsarzt war in der Folge als angestellter Arzt im MVZ tätig. Das MVZ stellte im Folgenden einen Antrag auf die Genehmigung einer Zweigpraxis in dessen Praxis, die von Montag bis Freitag, jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr, mit Leistungen der allgemeinen Röntgendiagnostik und der interventioneilen Gefäßdiagnostik betrieben werden sollte. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) lehnte den Antrag jedoch ab.

Schlagworte

MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM URTEIL TÄTIGKEIT GERICHT KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG BELEGKRANKENHAUS PRAXIS RADIOLOGEN ZULASSUNG ES FUSSGÄNGER LEISTUNG PATIENTEN RECHTSANWÄLTE Health & Care Management Bad Wörishofen