CareLit Fachartikel
Begrenzte Dienstfähigkeit nach §27 BeamtStG und §45 BBG
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 6 · S. 204 bis 214
Dokument
167655
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sowohl die Vorschriften für Landesund Kommunalbeamte (§27 BeamtStG) als auch für Bundesbeamte (§45 BBG) enthalten Regelungen zur begrenzten Dienstfahigkeit. Abgesehen von dem unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften ergibt sich für die Praxis der Personalverwaltungen und Personalvertretungen eine Reihe von Problemen, welche durch die folgenden Ausführungen einer erleichterten Lösung zugeführt werden sollen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TÄTIGKEIT
BAYERN
ARBEITSUNFAEHIGKEIT
RECHT
ENTSCHEIDUNG
Vorschriften
Beamtstg
Sowohl
Kommunalbeamte
Bundesbeamte
Enthalten
Regelungen
Begrenzten
Dienstfahigkeit
Abgesehen