CareLit Fachartikel

Begrenzte Dienstfähigkeit nach §27 BeamtStG und §45 BBG

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 6 · S. 204 bis 214

Dokument
167655
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
204 bis 214
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Sowohl die Vorschriften für Landesund Kommunalbeamte (§27 BeamtStG) als auch für Bundesbeamte (§45 BBG) enthalten Regelungen zur begrenzten Dienstfahigkeit. Abgesehen von dem unterschiedlichen Wortlaut der Vorschriften ergibt sich für die Praxis der Personalverwaltungen und Personalvertretungen eine Reihe von Problemen, welche durch die folgenden Ausführungen einer erleichterten Lösung zugeführt werden sollen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT TÄTIGKEIT BAYERN ARBEITSUNFAEHIGKEIT RECHT ENTSCHEIDUNG PRAXIS POLITIK REHABILITATION RUHESTAND KRANKHEIT ZEIT EIGNUNG SPRACHE ORIENTIERUNG EINKOMMEN