CareLit Fachartikel
Freie Mitarbeiter (sog. „feste Freie) ais Beschäftigte i.S. des PersVG
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 6 · S. 225 bis 229
Dokument
167658
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die bei Radio Bremen in arbeitnehmerähnlicher Stellung beschäftigten freien Mitarbeiter (sog. „feste Freie“) werden durch die Regelung in § 18 a Abs. 5 Radio-Bremen- Gesetz in die Mitbestimmungsregelungen des Bremischen Personalvertretungsgesetzes einbezogen. Das bedeutet, dass die personellen und sozialen Angelegenheiten dieses Personenkreises der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen.
Schlagworte
MITARBEITER
MITBESTIMMUNG
BREMEN
ENTSCHEIDUNG
ARBEITNEHMER
DIENSTANWEISUNG
DRUCK
PAPIER
KUNST
PERSONEN
SCHREIBEN
ES
ARBEIT
ZEIT
BEURTEILUNG
CHARAKTER