CareLit Fachartikel
Das Antikorruptionsgesetz und die Altenpflege
BUSSEK, K.; EBEL, A.; · Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 5 · S. 4
Dokument
167743
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Kern bilden die Straftatbestände „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b und 300 StGB). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Erfolgen die Taten gewerbsmäßig oder sind mehr als zwei Personen bei fortgesetzter Begehung beteiligt (Bande) droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Schlagworte
ALTENPFLEGE
ALTENHILFE
SELBSTSTAENDIGKEIT
GESETZ
GESUNDHEITSWESEN
GRUNDGESETZ
BERLIN
PERSONEN
HEILBERUFE
ERGOTHERAPEUTEN
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
Care konkret
Hannover