Gewerkschaftliche Werbung und andere Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
Andreas, M.; Siegmund-Schulze, G. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1987 · Heft 11 · S. 990
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es liegt auf der Hand, daß Gewerkschaften - wie alle anderen Interessenverbände auch - darauf bedacht sein müssen, ihre Mitgliederzahlen möglichst hoch zu halten. Die zahlenmäßige Stärke sichert ihren Forderungen ein entsprechendes Gewicht beim Verhandlungspartner und garantiert nicht zuletzt ihr wirtschaftliches Überleben durch die zu erwartenden Mitgliedsbeiträge. Gewerkschaftliche Werbung verdient daher den Schutz der Rechtsordnung. Insoweit besteht grundsätzliche Einigkeit in Rechtssprechung und Literatur darüber, daß zu dem von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleisteten Recht auf koalitionsmäßige Betätigung…