CareLit Fachartikel
Beibringungsgrundsatz und Beschleunigungsgebot in Verfahren vor der Schiedsstelle nach § 18 a KHG
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 6 · S. 524 bis 529
Dokument
167819
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die prospektiv zu führenden Verhandlungen sollen binnen sechs Wochen in eine Vereinbarung münden (| 11 Absatz 3 Satz 2 KHEntgG in Verbindung mit 18 Absatz 4 KHG). Wenn die Verhandlungen scheitern, dann wird das Beschleunigungsgebot für das nachfolgende Verfahren der Konfliktlösung an die Schiedsstelle adressiert: Die Schiedsstelle hat innerhalb von sechs Wochen über die Gegenstände zu entscheiden, über die keine Einigung erreicht werden konnte (J 13 Absatz 2 KHEntgG).
Schlagworte
SCHIEDSSTELLE
URTEIL
KRANKENHAUSTRÄGER
VEREINBARUNG
ENTSCHEIDUNG
PATIENT
RECHTSANWÄLTE
ES
UNTERLAGEN
WAHRNEHMUNG
PATIENTEN
HÖHE
THERAPIE
KUNST
HAND
VERHALTEN