CareLit Fachartikel

Anwendung des OPS-Kodes 8~98b im internistischen Bereich

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 6 · S. 72

Dokument
167840
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
72
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das LSG hatte hier nicht zu ent-scheiden, wie stark die „kontinuierliche Einbindung neurologischen Sachverstandes“ gehen muss, um den OPS-Code 8-98b zu kodieren. Unstreitig war im entschiedenen Fall die Einbindung durch eine niedergelassene Konsiliarärztin erfolgt, die hier nur einmal eingesetzt wurde. Hierüber hat das LSG jedoch ausdrücklich nicht entschieden und auf einen Einwendungsausschluss aus § 275 Abs. IC Satz 2 SGB V verwiesen, da die Krankenkasse den MDK erst während des sozialgerichtlichen Verfahrens um eine medizinische Begutachtung nachsuchte.

Schlagworte

MEDIZIN THERAPIE INNERE MEDIZIN FACHARZT NEUROLOGIE FEIERTAG ZULASSUNG ES KRANKENHÄUSER KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach