CareLit Fachartikel
Anwendung des OPS-Kodes 8~98b im internistischen Bereich
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 6 · S. 72
Dokument
167840
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LSG hatte hier nicht zu ent-scheiden, wie stark die „kontinuierliche Einbindung neurologischen Sachverstandes“ gehen muss, um den OPS-Code 8-98b zu kodieren. Unstreitig war im entschiedenen Fall die Einbindung durch eine niedergelassene Konsiliarärztin erfolgt, die hier nur einmal eingesetzt wurde. Hierüber hat das LSG jedoch ausdrücklich nicht entschieden und auf einen Einwendungsausschluss aus § 275 Abs. IC Satz 2 SGB V verwiesen, da die Krankenkasse den MDK erst während des sozialgerichtlichen Verfahrens um eine medizinische Begutachtung nachsuchte.
Schlagworte
MEDIZIN
THERAPIE
INNERE MEDIZIN
FACHARZT
NEUROLOGIE
FEIERTAG
ZULASSUNG
ES
KRANKENHÄUSER
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach