CareLit Fachartikel
Heilmittelerbringer fordern Mitspracherecht im G-BA!
Grosch, M.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2016 · Heft 6 · S. 19 bis 22
Dokument
167883
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) wird darüber entschieden, ob ein Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird und wie viele Einheiten ein Arzt einem gesetzlich versicherten Patienten bei einer bestimmten Erkrankung im Regelfall verschreiben darf. Der G-BA ist somit das wichtigste Entscheidungsgremium, wenn es um die Heilmittelversorgung in Deutschland geht. An diesen Entscheidungsprozessen wirkt jedoch kein einziger Heilmittelerbringer mit, da diese nicht im G-BA vertreten sind ein untragbarer Zustand!
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GESETZGEBUNG
URTEIL
VEREINIGUNG
ZIEL
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
NAMEN
BERLIN
ERGOTHERAPEUTEN
PHYSIOTHERAPEUTEN
RICHTLINIE
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten