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Heilmittelerbringer fordern Mitspracherecht im G-BA!

Grosch, M.; · pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten · 2016 · Heft 6 · S. 19 bis 22

Dokument
167883
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten
Autor:innen
Grosch, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
19 bis 22
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1614-0397
DOI

Zusammenfassung

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) wird darüber entschieden, ob ein Heilmittel in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird und wie viele Einheiten ein Arzt einem gesetzlich versicherten Patienten bei einer bestimmten Erkrankung im Regelfall verschreiben darf. Der G-BA ist somit das wichtigste Entscheidungsgremium, wenn es um die Heilmittelversorgung in Deutschland geht. An diesen Entscheidungsprozessen wirkt jedoch kein einziger Heilmittelerbringer mit, da diese nicht im G-BA vertreten sind ein untragbarer Zustand!

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG GESETZGEBUNG URTEIL VEREINIGUNG ZIEL KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG PATIENTEN DEUTSCHLAND NAMEN BERLIN ERGOTHERAPEUTEN PHYSIOTHERAPEUTEN RICHTLINIE pt-Zeitschrift für Physiotherapeuten