CareLit Fachartikel
Beschäftigungsumfang und Behandlungseinheiten Was ist bei der Vereinbarung von Behandlungskontingenten zu beachten?
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 6 · S. 38 bis 39
Dokument
167905
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jeder Therapeut - unabhängig davon, ob er Praxisinhaber ist oder angestellter Therapeut weiß, dass sich die von den Krankenkassen zu zahlende Vergütung nach Art und Anzahl der abgegebenen Behandlungseinheiten richtet. Nichts scheint daher näher zu liegen, auch im Arbeitsverhältnis das vom Arbeitgeber zu zahlende Gehalt an die Anzahl der Behandlungseinheiten zu knüpfen. Aber Vorsicht: So einfach wie es klingt, arbeitsrechtlich kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
VERGÜTUNG
PATIENTEN
Ergotherapie & Rehabilitation
Idstein