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Beschäftigungsumfang und Behandlungseinheiten Was ist bei der Vereinbarung von Behandlungskontingenten zu beachten?

Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2016 · Heft 6 · S. 38 bis 39

Dokument
167905
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Jeder Therapeut - unabhängig davon, ob er Praxisinhaber ist oder angestellter Therapeut weiß, dass sich die von den Krankenkassen zu zahlende Vergütung nach Art und Anzahl der abgegebenen Behandlungseinheiten richtet. Nichts scheint daher näher zu liegen, auch im Arbeitsverhältnis das vom Arbeitgeber zu zahlende Gehalt an die Anzahl der Behandlungseinheiten zu knüpfen. Aber Vorsicht: So einfach wie es klingt, arbeitsrechtlich kann dies zu erheblichen Problemen führen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT VERGÜTUNG PATIENTEN Ergotherapie & Rehabilitation Idstein