Solidarität statt Konkurrenz - keine Bedürftigkeitsprüfung
Hofmann, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 6 · S. 14 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bedürftigen müssen den Personalausweis und die jeweils zutreffenden Nachweise vorlegen: einen aktuellen Rentenbescheid, ALG-II-Bescheid, Hartz-IV-Bescheid, Nachweis über Einkommen, Bescheinigung nach Asylbewerbergesetz, Nachweis einer Schuldnerberatung, Kindergeldbescheid und/oder sonstige Einkommensbescheinigungen, soweit diese den Haushalt (auch Partner, Ehegatte) betreffen. Bei manchen Ausgaben reicht eine Bescheinigung des Sozialamtes oder des Jobcenters aus. Nach der Registrierung erhält der/die Klient(in) eine Karte, die ihn/sie berechtigt, Lebensmittel zu erhalten.