CareLit Fachartikel

Solidarität statt Konkurrenz - keine Bedürftigkeitsprüfung

Hofmann, M.; · Neue Caritas, Freiburg · 2016 · Heft 6 · S. 14 bis 15

Dokument
167915
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Hofmann, M.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 117
Seiten
14 bis 15
Erschienen: 2016-06-06 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Die Bedürftigen müssen den Personalausweis und die jeweils zutreffenden Nachweise vorlegen: einen aktuellen Rentenbescheid, ALG-II-Bescheid, Hartz-IV-Bescheid, Nachweis über Einkommen, Bescheinigung nach Asylbewerbergesetz, Nachweis einer Schuldnerberatung, Kindergeldbescheid und/oder sonstige Einkommensbescheinigungen, soweit diese den Haushalt (auch Partner, Ehegatte) betreffen. Bei manchen Ausgaben reicht eine Bescheinigung des Sozialamtes oder des Jobcenters aus. Nach der Registrierung erhält der/die Klient(in) eine Karte, die ihn/sie berechtigt, Lebensmittel zu erhalten.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL GESCHICHTE GESPRÄCH HAUSHALT HILFE LEBEN MENSCHEN PRAXIS FLÜCHTLINGE DEUTSCHLAND BEVÖLKERUNG ARMUT EINKOMMEN BESCHEINIGUNG PERSONEN OFFENLEGUNG