CareLit Fachartikel

Irreführende Werbung mit der Dauerhaftigkeit eines Therapieerfolges für Cellulite-Behandlungen

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 9 bis 16

Dokument
167928
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
9 bis 16
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Wird für ein (über mehrere Wochen in 3-10 Sitzungen anzuwendendes) Medizinprodukt der Stoßwellentechnologie mit einem „dauerhaften Therapieerfolg“ und einer vorbeugenden Wirkung bei der Behandlung von Cellulite geworben, kann dies bei den angesprochenen Verkehrskreisen (Verbraucher sowie Ärzte und Mitarbeiter von Kosmetikinstituten) die Erwartung begründen, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich nicht absehbar, jedenfalls über ein Jahr hinaus an.

Schlagworte

MARKETING THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF WIRKUNG STUDIE ENTSCHEIDUNG WERBUNG BERLIN UROLOGIE FRAUEN HAUT BINDEGEWEBE PERSONEN ELASTIZITÄT HÖHE INTERNET