CareLit Fachartikel
Irreführende Werbung mit der Dauerhaftigkeit eines Therapieerfolges für Cellulite-Behandlungen
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 9 bis 16
Dokument
167928
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird für ein (über mehrere Wochen in 3-10 Sitzungen anzuwendendes) Medizinprodukt der Stoßwellentechnologie mit einem „dauerhaften Therapieerfolg“ und einer vorbeugenden Wirkung bei der Behandlung von Cellulite geworben, kann dies bei den angesprochenen Verkehrskreisen (Verbraucher sowie Ärzte und Mitarbeiter von Kosmetikinstituten) die Erwartung begründen, die Wirkung der Therapie dauere zeitlich nicht absehbar, jedenfalls über ein Jahr hinaus an.
Schlagworte
MARKETING
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
WIRKUNG
STUDIE
ENTSCHEIDUNG
WERBUNG
BERLIN
UROLOGIE
FRAUEN
HAUT
BINDEGEWEBE
PERSONEN
ELASTIZITÄT
HÖHE
INTERNET