CareLit Fachartikel

Zulässigkeit von Skonti des pharmazeutischen Großhandels

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 17 bis 25

Dokument
167929
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
17 bis 25
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

§ 2 AMPreisV enthält entsprechend seinem Wortlaut („darf... höchstens... erhoben werden“) nicht die Festlegung eines Festpreises, sondern die Festsetzung einer Preisspanne mit einer Begrenzung durch den Höchstpreis. Der Großhandel darf diesen Preisrahmen unausgeschöpft lassen und die Apotheken zum Herstellerabgabepreis beliefern. Die Norm regelt die Möglichkeit für den Großhandel, Zuschläge zu erheben, begrenzt diese nach oben, jedoch nicht nach unten. Die Begriffe „Rabatt“ und „Skonto“ unterscheiden sich kaufmännisch und buchhalterisch. Skonto reduziert nicht den Verkaufspreis. Hieraus ergibt sich, dass Skonto…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL APOTHEKER ZUWENDUNG ENTSCHEIDUNG MARKETING APOTHEKEN INTERNET SCHREIBEN HÖHE WERBUNG VOKABULAR BERLIN ES NAMEN VERHALTEN