CareLit Fachartikel

Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei unvollständiger Angabe der Inhaltsstoffe eines Augensprays

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 25 bis 36

Dokument
167930
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
25 bis 36
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien vertreiben Medizinprodukte an Verbraucher. Die Kl. vertreibt seit über 10 Jahren in Deutschland ein Augenspray unter den Markennamen „E.®“ und „F.®“ (Anlagen K 4, K 5). Sie ist Marktführerin. Die Bekl. eine 100 %ige Tochtergesellschaft der G.NV, welche auch die Geschäftsführung der Bekl. stellt vertreibt in Deutschland das Augenspray „H.®“ (im nachfolgenden: angegriffene Ausführungsform oder angegriffener Spray), dessen Herstellerin die in der Schweiz ansässige I. AG ist. Bei der angegriffenen Ausführungsform handelt es sich um ein Lidspray in Form einer Öl in-Wasser-Emulsion.

Schlagworte

STUDIE BUNDESGERICHTSHOF MARKETING AUGE WIRKUNG THERAPIE PRODUKTVERPACKUNG WERBUNG DEUTSCHLAND SCHWEIZ ETHANOL WASSER ES BELGIEN NAMEN METHODIK