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Recht am eigenen Bild und Betreuung - Einwilligung als Voraussetzung befugten Herstellens, Verbreitens und Veröffentlichens eines Bildnisses

Hoffmann, B.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2016 · Heft 6 · S. 89 bis 91

Dokument
167931
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Hoffmann, B.;
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
89 bis 91
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Das Recht am eigenen Bild ist ein Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedes Menschen. Es wird verletzt, wenn jemand unbefugt das Bildnis eines Menschen veröffentlicht. Befugt ist das Veröffentlichen eines Bildnisses u.a., wenn es mit Einwilligung des Abgebildeten erfolgt. Betreuer werden als gesetzliche Vertreter eines volljährigen Menschen, dessen Einwilligungsfähigkeit in Bezug auf das Erteilen einer Einwilligung in das Veröffentlichen eines Bildnisses zumindest nicht sicher ist, zunehmend häufiger zum Erteilen einer stellvertretenden Einwilligung in das Veröffentlichen eines Bildnisses ihres Bet…

Schlagworte

EINWILLIGUNG EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG RECHT ÖFFENTLICH BROSCHÜRE MENSCHEN ES DRUCK BERLIN PERSONEN FERNSEHEN INTERNET KUNST VERSTÄNDNIS LEBEN