Recht am eigenen Bild und Betreuung - Einwilligung als Voraussetzung befugten Herstellens, Verbreitens und Veröffentlichens eines Bildnisses
Hoffmann, B.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2016 · Heft 6 · S. 89 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Recht am eigenen Bild ist ein Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedes Menschen. Es wird verletzt, wenn jemand unbefugt das Bildnis eines Menschen veröffentlicht. Befugt ist das Veröffentlichen eines Bildnisses u.a., wenn es mit Einwilligung des Abgebildeten erfolgt. Betreuer werden als gesetzliche Vertreter eines volljährigen Menschen, dessen Einwilligungsfähigkeit in Bezug auf das Erteilen einer Einwilligung in das Veröffentlichen eines Bildnisses zumindest nicht sicher ist, zunehmend häufiger zum Erteilen einer stellvertretenden Einwilligung in das Veröffentlichen eines Bildnisses ihres Bet…