Etikettierung von Lebensmitteln
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 93 bis 102
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Honigportionspackungen, für die Honig (vor seinem Feilbieten) in ein Behältnis von mehr als lOcm Größe mit einem zugeschweißten Aludeckel verpackt wird, der geöffnet werden muss, wenn der Inhalt verändert werden soll, und die zusammen in einem Karton, dessen Etikett das Ursprungsland des Honigs angibt, verpackt und an gemeinschaftliche Einrichtungen verkauft werden, handelt es sich um „vorvcrpacktc Lebensmittel“ im Sinne von Art. 1 Abs. 3 Buchst, b der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 3. 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglicdstaaten über die Etikettier…