CareLit Fachartikel

Zum Verbot des Inverkehrbringens von in Tierversuchen geprüften Kosmetikoestandteilen

Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 223 bis 237

Dokument
168013
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
223 bis 237
Erschienen: 2016-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Art. 18 Abs. I Buchst, b der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel ist nicht dahin auszulegen, dass das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteilen oder Kombinationen von Bestandteilen auf dem Unionsmarkt allein deshalb verboten ist, weil diese Bestandteile durch Tierversuche bestimmt worden sind, wenn diese Versuche außerhalb der Europäischen Union zur Erfüllung der Rechtsvorschriften von Drittländern durchgeführt wurden, um kosmetische Mittel, die solche Bestandteile enthalten, in diesen Drittländern vermarkten…

Schlagworte

VERBOT RICHTLINIE SICHERHEIT GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG AUFNAHME TIERVERSUCHE TIERE PRAXIS ZULASSUNG MORAL JAPAN CHINA ORGANISATIONEN ZIELE BERATUNG