Zum Verbot des Inverkehrbringens von in Tierversuchen geprüften Kosmetikoestandteilen
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 223 bis 237
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 18 Abs. I Buchst, b der Verordnung (EG) Nr. 1223/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel ist nicht dahin auszulegen, dass das Inverkehrbringen von kosmetischen Mitteln, deren Bestandteilen oder Kombinationen von Bestandteilen auf dem Unionsmarkt allein deshalb verboten ist, weil diese Bestandteile durch Tierversuche bestimmt worden sind, wenn diese Versuche außerhalb der Europäischen Union zur Erfüllung der Rechtsvorschriften von Drittländern durchgeführt wurden, um kosmetische Mittel, die solche Bestandteile enthalten, in diesen Drittländern vermarkten…