CareLit Fachartikel
Verwechslungsgetahr zwischen „BEAUTY-TOX und „BEAUTETOX
Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 6 · S. 250 bis 255
Dokument
168017
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte zu 1 ist eine Handelsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Sie handelt unter der Bezeichnung „X.“ mit Kosmetikprodukten. Zu ihrem Sortiment zählte unter anderem ein Produkt mit der Bezeichnung „BEAUTYTOX“ bzw. „BEAUTETOX“. Sie ist Inhaberin der am 18. 2. 2013 angemeldeten Benelux-Marke „BEAUTETOX“, Registernummer 1263269, die unter anderem für Reinigungsmittel und Hygieneprodukte eingetragen ist (Anlage K28).
Schlagworte
RECHT
BUNDESGERICHTSHOF
VERLETZUNG
RECHTSPRECHUNG
GESCHÄFTSFÜHRER
BELGIEN
SCHÖNHEITSPFLEGE
KOSMETIKA
SCHWEIZ
HAUTCREME
DEUTSCHLAND
NAMEN
BEURTEILUNG
ES
SPRACHE
EUROPA