CareLit Fachartikel

WENN PATIENTEN KLINGELN: Wie schnell müssen Pflegende reagieren?

Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 83

Dokument
168036
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
83
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Wenn der Patient die Klingel betätigt, muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, nach dem Patienten geschaut werden. Es muss also alles stehenund liegengelassen werden. Da gibt es nur eine Ausnahme: Es wird gerade ein Notfall versorgt. Sollte der Mitarbeiter gerade eine Zigarette rauchen, hat er diese sofort auszumachen und salopp gesprochen sich auf die Socken zu machen. Eigentlich darf auch ein begonnener Arbeitsvorgang, wenn er unterbrochen werden kann, unterbrochen werden, denn es kann beim Patienten um Leben und Tod gehen.

Schlagworte

MITARBEITER PATIENT PERSONAL RECHT TOD ZEIT PATIENTEN ES LEBEN AUFSCHUB RATGEBER ARBEIT VERHALTEN SMARTPHONE VERSTÄNDNIS Die Schwester Der Pfleger