CareLit Fachartikel
WENN PATIENTEN KLINGELN: Wie schnell müssen Pflegende reagieren?
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 83
Dokument
168036
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn der Patient die Klingel betätigt, muss unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern, nach dem Patienten geschaut werden. Es muss also alles stehenund liegengelassen werden. Da gibt es nur eine Ausnahme: Es wird gerade ein Notfall versorgt. Sollte der Mitarbeiter gerade eine Zigarette rauchen, hat er diese sofort auszumachen und salopp gesprochen sich auf die Socken zu machen. Eigentlich darf auch ein begonnener Arbeitsvorgang, wenn er unterbrochen werden kann, unterbrochen werden, denn es kann beim Patienten um Leben und Tod gehen.
Schlagworte
MITARBEITER
PATIENT
PERSONAL
RECHT
TOD
ZEIT
PATIENTEN
ES
LEBEN
AUFSCHUB
RATGEBER
ARBEIT
VERHALTEN
SMARTPHONE
VERSTÄNDNIS
Die Schwester Der Pfleger