CareLit Fachartikel

Neues Antikorruptionsgesetz betrifft auch die Altenpflege

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 28 bis 29

Dokument
168066
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Am 14. April hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, wird es auch für die Altenpflege ernst. Den Kern bilden die Straftatbestände „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b und 300 StGB). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Erfolgen die Taten gewerbsmäßig oder sind mehr als zwei Personen bei fortgesetzter Begehung beteiligt (Bande) droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Schlagworte

ALTENPFLEGE GESETZ GESUNDHEITSWESEN KORRUPTION HEIMGESETZ ALTENHILFE PERSONEN BERUFSAUSÜBUNG APOTHEKER HEILBERUFE ERGOTHERAPEUTEN PHYSIOTHERAPEUTEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover