CareLit Fachartikel
Neues Antikorruptionsgesetz betrifft auch die Altenpflege
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Dokument
168066
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 14. April hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Nachdem der Bundesrat zugestimmt hat, wird es auch für die Altenpflege ernst. Den Kern bilden die Straftatbestände „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b und 300 StGB). Es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Erfolgen die Taten gewerbsmäßig oder sind mehr als zwei Personen bei fortgesetzter Begehung beteiligt (Bande) droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Schlagworte
ALTENPFLEGE
GESETZ
GESUNDHEITSWESEN
KORRUPTION
HEIMGESETZ
ALTENHILFE
PERSONEN
BERUFSAUSÜBUNG
APOTHEKER
HEILBERUFE
ERGOTHERAPEUTEN
PHYSIOTHERAPEUTEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
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