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Mindestlohn: BAG-Urteil gilt auch für die Pflegebranche

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 30 bis 31

Dokument
168067
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Mit Spannung ist die erste Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zum Mindestlohn erwartet worden. Im Streit stand vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vor allem die Frage, ob Urlaubsund Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können. Zudem mussten die Erfurter Richter klären, ob Zulagen (zumindest) auf Basis des Mindestlohns berechnet werden müssen. Im Ergebnis bestätigt das BAG mit seinem Urteil vom 25. 05. 2016 (AZ: 5 AZR 135/16) die bisherige Linie der Landesarbeitsgerichte in gleichgelagerten Fällen. Die Grundsätze des Urteils gelten auch für den Pflegemindestlohn.

Schlagworte

NACHTARBEIT ARBEITSVERTRAG URTEIL MITARBEITER WIRKUNG BETRUG HÖHE ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover