Mindestlohn: BAG-Urteil gilt auch für die Pflegebranche
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Spannung ist die erste Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zum Mindestlohn erwartet worden. Im Streit stand vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) vor allem die Frage, ob Urlaubsund Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können. Zudem mussten die Erfurter Richter klären, ob Zulagen (zumindest) auf Basis des Mindestlohns berechnet werden müssen. Im Ergebnis bestätigt das BAG mit seinem Urteil vom 25. 05. 2016 (AZ: 5 AZR 135/16) die bisherige Linie der Landesarbeitsgerichte in gleichgelagerten Fällen. Die Grundsätze des Urteils gelten auch für den Pflegemindestlohn.