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BRUKER, C.; KLIE, T.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 20 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahr 2007 wurde die gesetzliche Grundlage für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) geschaffen. Sie ist als Leistung in §3yb SGB V verankert. Die SAPV richtet sich an Personen mit gravierenden Symptomatiken, die zu komplexen Versorgungssituationen führen etwa bei ALS (Sprachverlust, Atemnot, Ersticken, Ängste, aufsteigende Lähmung etc.) oder fortgeschrittenen Tumorwunden (beispielsweise Schmerzen, Geruch, Entstellung). Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) hat sich, auch begrifflich, in Anschluss an die Einführung der SAPV entwickelt: Sie widmet denjenigen Aufmerksamkeit, die a…