CareLit Fachartikel

Mindestlohn: Sonderzahlungen sind anrechenbar

SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 40 bis 41

Dokument
168081
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUSEN, P.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Geklagt hat eine Mitarbeiterin einer Servicegesellschaft einer Klinik. Bis zum 31. Dezember 2014 betrug ihr aus der Monatsgrundvergütung zu berechnende Stundenlohn knapp acht Euro und lag damit unter dem ab dem 1. Januar 2015 geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Die Arbeitnehmerin erhielt aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung im Mai Urlaubsgeld sowie im November Weihnachtsgeld jeweils in Höhe eines halben Monatsgehaltes.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER PFLEGEPERSONAL HÖHE VERHALTEN LEBEN EIGENTUM DIEBSTAHL Häusliche Pflege Hannover