CareLit Fachartikel
Mindestlohn: Sonderzahlungen sind anrechenbar
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 7 · S. 40 bis 41
Dokument
168081
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geklagt hat eine Mitarbeiterin einer Servicegesellschaft einer Klinik. Bis zum 31. Dezember 2014 betrug ihr aus der Monatsgrundvergütung zu berechnende Stundenlohn knapp acht Euro und lag damit unter dem ab dem 1. Januar 2015 geltenden allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. Die Arbeitnehmerin erhielt aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung im Mai Urlaubsgeld sowie im November Weihnachtsgeld jeweils in Höhe eines halben Monatsgehaltes.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
ENTSCHEIDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
PFLEGEPERSONAL
HÖHE
VERHALTEN
LEBEN
EIGENTUM
DIEBSTAHL
Häusliche Pflege
Hannover