Selbstbestimnnt leben bis zuletzt - Patientenverfügung in Palliative Care, Teil 2
Gerken, L.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 47 bis 50
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Pall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Pestlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüff der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebensund Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.