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Neues aus der Rechtsprechung

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 53 bis 55

Dokument
168131
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 19
Seiten
53 bis 55
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dies ermöglicht keine Beteiligung des Betriebsrats am Integrationsteam, weil die Umsetzung der Maßnahmen allein dem Arbeitgeber obliegt

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER AUSLAND BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS PFLEGEGELD PRAXIS CANNABIS SKLEROSE PATIENTEN KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG HÖHE ELTERN PERSONEN SCHADENSERSATZ