Neues aus der Rechtsprechung
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 7 · S. 53 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Dies ermöglicht keine Beteiligung des Betriebsrats am Integrationsteam, weil die Umsetzung der Maßnahmen allein dem Arbeitgeber obliegt